Unsere Leistungen

Sachverständigenwesen und Gutachten

Bewertung land- und forstwirtschaftlicher Liegenschaften

Landwirtschaftlich genutzte Felder und Grundstücke

Es besteht eine Vielzahl von Anlässen, landwirtschaftliche Liegenschaften zu bewerten: diese reichen von Grundeinlösen über Verlassenschaften bis hin zu Bonitätsprüfungen für externe Kreditgeber. Dabei kann sich der Umfang der Bewertung auf einzelne Grundstücke bis hin zu ganzen Betrieben beziehen.

Auf Basis gesetzlicher Vorgaben (z.B. LBG) und dem Stand der Wissenschaft entsprechenden Methoden bewerten wir Ihre Liegenschaft anhand von Vergleichsgrundstücken, bereiten Ihnen die erhobenen Daten als Kaufpreissammlungen auf und werten diese anschließend statistisch aus.

Einen Spezialfall der Bewertung landwirtschaftlicher Betriebe stellt die Erbhofschätzung nach dem Anerbengesetz dar. Hierbei wird einerseits zwischen der Beurteilung der Erbhofeigenschaft, ob ein Erbhof überhaupt vorliegt,  und andererseits der Bestimmung des Übernahmspreises für den Erbhof unterschieden. Das Anerbengesetz wurde zuletzt im Mai 2019 dahingehend abgeändert, dass u.a. die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Erbhofes angepasst wurden. Dennoch erfolgt die Ermittlung des Übernahmspreises (§11 Anerbengesetz) weiterhin durch zwei bäuerliche Sachverständige. Der Sinn dieses Sondererbrechtes liegt darin, leistungsfähige Betriebe zu erhalten. Daher sollte von diesem Recht auch Gebrauch gemacht werden. Wir beraten Sie bezüglich der notwendigen Betriebsgröße und der Höhe des Übernahmspreises gerne.

Verteilung der Kaufpreise für landwirtschaftliche Betriebe

Betriebswirtschaftliche Fragestellungen im Bereich der Landwirtschaft, der Ernährungsindustrie und dem Handel

In der Landwirtschaft können eine Vielzahl von betriebswirtschaftlichen Fragestellungen ergeben. Beispiele hierfür sind die  Bestimmung des angemessenen Pachtpreises für landwirtschaftliche Liegenschaften oder ganzen Betrieben bis hin zu nachhaltigen Kapitaldienstgrenzen oder Eigenkapitalentwicklungen von Projekten in der Agrarwirtschaft.

In der Landwirtschaft stellen Preis- und Naturalertragsrisiken wichtige Einflussfaktoren auf die Rentabilität, Liquidität und Stabilität landwirtschaftlicher Betriebe dar.

Wie in der nachfolgenden Grafik dargestellt, können derartige Risiken in Form von Monte-Carlo-Simulationen in allen Fragestellungen  berücksichtigt werden. Hierdurch ergeben sich gewisse Ergebnisverteilungen für die gesuchten Zielgrößen.

Eigenkapitalentwicklung von agrarwirtschaftlichen Projekten

Erhebung und Bewertung von Bewirtschaftungsnachteilen und Schadensfällen in der Landwirtschaft

Abdriftschäden haben insbesondere für Biobetriebe erhebliche Konsequenzen. Neben den Ertragseinbußen laufen auch Kosten während der erneuten Umstellung der betroffenen Fläche auf. Somit beläuft sich der Schaden über mehrere Jahre. Eine ordnungsgemäße Dokumentation und Darstellung der Folgeschäden erleichtert die Abwicklung von Versicherungsfällen. Zudem kann die Notwendigkeit bestehen, die betroffene Fläche von der Restfläche  getrennt zu bewirtschaften, wodurch u.U. zusätzlicher Managementaufwand verursacht wird.

Landwirtschaftlicher Acker mit Abdriftschäden

Vorübergehende Grundinanspruchnahmen durch beispielsweise  Infrastruktur-Unternehmen stellen eine weitere Form von Bewirtschaftungsnachteilen in der Landwirtschaft dar. Neben Aufwuchsschäden, welche nicht von Standardwerten erfasst werden, gilt es zudem, die Folgeschäden zu bewerten. Weiters werden zusätzliche Kosten für Rüst- und Wegzeiten, Umwegentschädigungen und Mühewaltung oftmals nur unzureichend abgebildet.

Wir helfen Ihnen bei der Ermittlung des Ihnen zustehenden Entschädigungsbetrages, individuell abgestimmt auf die Gegebenheiten Ihres Betriebes.

Umgestaltung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche für die Bewirtschaftung

Betriebsberatung

Ertragreiche und gewinnbringende Landwirtschaft durch agrarwissenschaftliche Beratung

Im Rahmen unserer Ziviltechnikerbefugnisse bieten wir Ihnen Unterstützung für Ihren Betrieb an: Von betriebswirtschaftlichen Fragestellungen ausgehend beraten wir Sie bei Wachstumsschritten, überbetrieblichen Kooperationen und bei der Umsetzung neuer Geschäftsmodelle. Mit Hilfe von Methoden wie der Prozesskostenrechnung unterstützen wir Sie bei der Optimierung der Abläufe in Ihrem Betrieb.

Wenn Sie wissen wollen, wo Ihr Betrieb aktuell steht, welche Innovationen sich auf Ihrem Betrieb integrieren lassen und inwieweit betriebliches Wachstum durch Flächenpacht, Flächenkauf oder andere Investitionsprojekte nachhaltig umsetzbar sind, helfen wir Ihnen gerne weiter!

Bevor Sie einen neuen Betriebszweig aufnehmen, sollten Sie ausreichende Recherchen über die Marktchancen Ihrer Produkte betreiben. Mit Hilfe neuer Methoden, die wir für die Agrar- und Ernährungswirtschaft angepasst haben, unterstützen wir Sie dabei, einen neuen, lukrativen Absatzmarkt zu finden.

Unsere Beratungsschwerpunkte liegen dabei auf folgenden Bereichen:

  • Erarbeitung von betrieblichen (Zukunfts-) Strategien
  • Identifikation und Bewertung von Marktchancen für Ihren Betrieb
  • Begleitung von Unternehmensübergaben und der Regelung der Betriebsübergabe
  • Beratung landwirtschaftlicher Betriebe im Bereich Pflanzenbau
  • Betreuung bei der Umstellung auf biologische Landwirtschaft
  • Entwicklung von individuellen Betriebskonzepten für die optimale fachliche und wirtschaftliche Ausrichtung von Betrieben
  • Betriebswirtschaftliche Beratung und Berechnung von Einkommen (z.B. bei Übernehmern/-innen oder vor Investitionen)
Beratung eines landwirtschaftlichen Betriebs durch einen Sachverständigen für Landwirtschaft am Feld

Betriebsfortführung und Hofübergabe

Eingangstor eines landwirtschaftlichen Hofbetriebs

Die Übergabe von landwirtschaftlichen Betrieben stellt eine oftmals unterschätzte, aber umso wichtigere Voraussetzung dar, damit diese fortbestehen können. Neben der Wahl des/der Übernehmers/-in bzw. der ÜbernehmerInnen ist auch der Zeitpunkt der Betriebsübergabe eine wichtige Entscheidung. Hinzu kommen weitere Fragestellungen, etwa, wie weichende Erben abgefunden und/oder Ausgedingevereinbarungen getroffen werden sollen, damit der Betrieb auch zukünftig nachhaltig geführt werden kann.

Wir stehen Ihnen im Rahmen unser Ziviltechnikerbefugnisse beratend bei der Hofübergabe zur Seite. Für juristische Fragen leiten wir Sie an einen unserer Kooperationspartner weiter.